# Anlage V-FeWo 2025: Angaben zur Ferienwohnung und zur kurzfristigen Vermietung

- **Canonical URL:** https://formspedia.com/de/anlage-v-fewo/
- **Country & Language:** Germany (`de-DE`)
- **Form:** Anlage V-FeWo
- **Issuing Agency:** Bundesministerium der Finanzen und ELSTER
- **Tax Area:** Einkommensteuer

In der Anlage V-FeWo steht kein einziger Euro-Betrag. Der Vordruck fragt nach Quadratmetern, nach Tagen und nach vier Ja/Nein-Antworten, und das auf nur zwei Seiten. Die Mieteinnahmen stehen in der Anlage V (dort Zeilen 13 bis 19); die Anlage V-FeWo fragt nur nach der Nutzung der Wohnung.

Dieser Text folgt dem Vordruck „Anlage V-FeWo“ für 2025 im Stand September 2025 (Zeilen 1 bis 43) und der Anleitung dazu vom September 2025.

### Wer die Anlage V-FeWo abgibt: zusätzlich zur Anlage V, nicht an ihrer Stelle

Die Anleitung nennt drei Fälle, in denen Sie die Anlage V-FeWo ausfüllen: Einkünfte aus der Vermietung oder Verpachtung einer Ferienwohnung, eines Ferienhauses oder aus kurzfristiger Vermietung eines anderen Objekts, zum Beispiel über Internet-Plattformen. Sie reichen sie „zusätzlich zur Anlage V“ ein. Die Anleitung zur Anlage V sagt es in Zeile 10 noch einmal, und zwar für beide Fälle: Handelt es sich um eine Ferienwohnung oder haben Sie eine Wohnung kurzfristig vermietet, übermitteln Sie zusätzlich die Anlage V-FeWo. Für jedes bebaute Grundstück gibt es eine eigene Anlage V.

Im Kopf des Vordrucks steht, dass er bei Zusammenveranlagung von Ehegatten oder Lebenspartnern gemeinsam auszufüllen ist, also nicht je Person wie die Anlage N-AUS. Der Begriff „Wohnung“ umfasst in der Anleitung Ferienwohnungen, Ferienhäuser und andere kurzfristig vermietete Objekte.

### Vier Wohnungen auf einem Vordruck

Eine Anlage V-FeWo hat vier gleich aufgebaute Blöcke, jeder für eine Ferienwohnung oder kurzfristig vermietete Wohnung, und die Zeilen 4 bis 13 gehören zur ersten, 14 bis 23 zur zweiten, 24 bis 33 zur dritten und 34 bis 43 zur vierten Wohnung. Bei mehr als vier Wohnungen kommen weitere Anlagen V-FeWo dazu. Beim Ausfüllen genügt es, den ersten Block zu verstehen, denn die Anleitung nennt jede Regel gleich für alle vier Zeilennummern, etwa „Zeile 5, 15, 25 und 35“.

### Die Zeilen 4 bis 13 im Überblick

| Zeile (1. Wohnung) | Was gefragt wird | Hinweis der Anleitung |
| --- | --- | --- |
| 4 | zur Anlage V mit der laufenden Nummer | Immer die laufende Nummer der Anlage V angeben, auf die sich die Angaben beziehen |
| 5 | Aktenzeichen laut Grundsteuermessbescheid (ohne Sonderzeichen), bisher Einheitswert-Aktenzeichen | Das Aktenzeichen ist immer anzugeben |
| 6 | gegebenenfalls nähere Bezeichnung der Ferienwohnung oder kurzfristigen Vermietung | Freitext |
| 7 | Wohnfläche in m² | Nur die Fläche, die an wechselnde Feriengäste vermietet ist oder zur kurzfristigen Vermietung genutzt wird |
| 8 | Wurde die Wohnung 2025 auch selbst genutzt (dazu zählt die unentgeltliche Überlassung an Dritte) oder war eine Selbstnutzung vorbehalten? 1 = Ja, 2 = Nein | Bei „Ja“ folgen die Tage in Zeile 9 |
| 9 | Tage der Selbstnutzung, Vermietungstage, Leerstandstage | Zählregeln im nächsten Abschnitt |
| 10 | ortsübliche Vermietungstage | Nur bei ausschließlicher Vermietung an wechselnde Feriengäste |
| 11 bis 13 | drei Ja/Nein-Fragen zu Vermittler, Lage im Haus und Lage im Ort | Ebenfalls nur bei ausschließlicher Vermietung an wechselnde Feriengäste |

Auch die Anlage V fragt nach Flächen: In ihren Zeilen 11 und 12 stehen neben der Gesamtwohnfläche die Flächen, die auf eigengenutzten, unentgeltlich an Dritte überlassenen oder als Ferienwohnung genutzten Wohnraum entfallen.

### Selbstnutzung, Vermietung und Leerstand: die Tage in Zeile 9

Als Tage der Selbstnutzung zählen alle Tage, an denen Sie die Wohnung selbst genutzt oder unentgeltlich Dritten überlassen haben. Ein kurzer Aufenthalt für Wartung, Reinigung, Renovierung oder zur allgemeinen Kontrolle gehört nicht dazu.

Wie der Leerstand zu behandeln ist, hängt davon ab, wie frei Sie über die Wohnung verfügen können. Ist die Selbstnutzung jederzeit möglich, teilen Sie die Leerstandszeiten durch Schätzung im Verhältnis der tatsächlichen Selbstnutzung zur tatsächlichen Vermietung auf. Haben Sie die Selbstnutzung zeitlich beschränkt, zum Beispiel weil ein Dritter die Wohnung vermietet, zählt nur die vorbehaltene Zeit als Selbstnutzung, und die Leerstandszeit tragen Sie bei den Vermietungstagen ein.

### Ortsübliche Vermietungstage und die drei Fragen darunter

Haben Sie die Wohnung nicht selbst genutzt, sondern ausschließlich an wechselnde Feriengäste vermietet und in der übrigen Zeit dafür bereitgehalten, füllen Sie die Zeilen 10 bis 13 aus. In Zeile 10 steht die ortsübliche Vermietungszeit für Ferienwohnungen am Ort Ihrer Wohnung in Tagen. Die Anleitung weist darauf hin, dass sich solche Angaben in der Regel aus Aufzeichnungen der Fremdenverkehrsämter, Gemeinden, Städte oder Kurverwaltungen ergeben.

Darunter stehen drei Fragen, jeweils mit 1 für Ja und 2 für Nein:

- Zeile 11: Wurde die Vermietung einem nicht nahe stehenden Vermittler übertragen, etwa einem überregionalen Reiseveranstalter oder einer Kurverwaltung, und ist die Eigennutzung vertraglich für das gesamte Jahr ausgeschlossen?

- Zeile 12: Befindet sich die Ferienwohnung in Ihrem ansonsten selbst genutzten Zwei- oder Mehrfamilienhaus oder in unmittelbarer Nähe zur selbst genutzten Wohnung?

- Zeile 13: Befindet sich die Ferienwohnung in einem Ort, in dem sich eine oder weitere eigene Ferienwohnungen befinden, die selbst genutzt wurden?

Weitere Einzelheiten dazu stehen im Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 8. Oktober 2004 (BStBl I Seite 933), auf das die Anleitung verweist.

### Vor dem Absenden

- Die laufende Nummer der Anlage V steht in Zeile 4 (und 14, 24, 34), nicht die Nummer der Anlage V-FeWo.

- Das Aktenzeichen aus dem Grundsteuermessbescheid steht in Zeile 5 (15, 25, 35) ohne Sonderzeichen.

- Selbstnutzung und unentgeltliche Überlassung stehen in Zeile 8 auf „Ja“, wenn sie vorkamen, und die drei Tageszahlen in Zeile 9 sind ausgefüllt.

- Die Zeilen 10 bis 13 sind nur ausgefüllt, wenn die Wohnung ausschließlich an wechselnde Feriengäste vermietet wurde.

- Für mehr als vier Wohnungen liegen weitere Anlagen V-FeWo bei.

### Wo es den Vordruck und die Anleitung gibt

Die Anlage V-FeWo 2025 steht im Formular-Management-System der Bundesfinanzverwaltung (formulare-bfinv.de) unter Einkommensteuer 2025 als Formular 081, die Anleitung in der Sammlung „Anleitungen zu den Vordrucken zur Einkommensteuererklärung“. Auch die Hilfe in ELSTER enthält den Anleitungstext zur Anlage V-FeWo. Bei Zweifeln, etwa zur Aufteilung von Leerstandszeiten, fragen Sie bei Ihrem Finanzamt oder bei einer Steuerberaterin oder einem Steuerberater nach.

### Quellen

- Bundesfinanzverwaltung, Formular-Management-System: Anlage V-FeWo (2025), Formular 081, Stand September 2025 ([formulare-bfinv.de](https://www.formulare-bfinv.de/ffw/action/invoke.do?id=034032f_25))

- Bundesfinanzverwaltung, Formular-Management-System: Anleitung zur Anlage V-FeWo, September 2025, aus den Anleitungen zu den Vordrucken zur Einkommensteuererklärung 2025 ([formulare-bfinv.de](https://www.formulare-bfinv.de/ffw/action/invoke.do?id=034036_25anl))

- Bundesfinanzverwaltung, Formular-Management-System: Anleitung zur Anlage V, September 2025, Allgemeines und Zeilen 10 bis 12 ([formulare-bfinv.de](https://www.formulare-bfinv.de/ffw/action/invoke.do?id=034036_25anl))

- ELSTER: Anleitung zur Einkommensteuererklärung 2025, Hilfe zur Anlage V und Anlage V-FeWo ([elster.de](https://www.elster.de/eportal/helpGlobal?themaGlobal=help_est_ufa_10_2025))
